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   BSG, 19.05.1983 - 1 BJ 72/83   

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https://dejure.org/1983,3954
BSG, 19.05.1983 - 1 BJ 72/83 (https://dejure.org/1983,3954)
BSG, Entscheidung vom 19.05.1983 - 1 BJ 72/83 (https://dejure.org/1983,3954)
BSG, Entscheidung vom 19. Mai 1983 - 1 BJ 72/83 (https://dejure.org/1983,3954)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts - Nachholung einer versäumten Rechtshandlung - Fristbeginn - Prozeßkostenhilfeverfahren - Zustellung des Beiordnungsbeschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 877
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.03.1973 - III ZR 188/71

    Gerichtsreferendar als Armenvertreter

    Auszug aus BSG, 19.05.1983 - 1 BJ 72/83
    Vielmehr muß dieser den beigeordneten Rechtsanwalt mit seiner Vertretung noch beauftragen und ihm für sein Auftreten eine Vollmacht erteilen (vgl BGHZ 60, 255, 258).
  • BSG, 19.04.2022 - B 2 U 70/21 B

    Leistungsanspruch nach einem Arbeitsunfall; Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Der Prozessbeteiligte muss sich nach Beiordnung selbst um die Mandatierung bzw Bevollmächtigung des oder der Beigeordneten kümmern, sodass bis dahin (vgl § 73 Abs. 6 Satz 6 SGG) fristauslösend die Zustellung bei ihm ist (grundlegend BSG Beschluss vom 19.5.1983 - 1 BJ 72/83 - SozR 1500 § 64 Nr. 1; vgl BSG Beschluss vom 1.2.2017 - B 8 SO 1/17 B - juris RdNr 3; s auch Gall in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, § 73a RdNr 120, Stand 15.7.2017; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 971 mwN) .
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 B 23.11

    Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts durch einen

    Etwas anderes ergibt auch nicht aus der von der Beschwerde zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19. Mai 1983 - 1 BJ 72/83 - (MDR 1983, 877), die sich lediglich mit der Frage befasst, welcher Zeitpunkt für den Beginn der Wiedereinsetzungsfrist maßgeblich ist, wenn der Prozesskostenhilfebeschluss sowohl dem Beteiligten persönlich als auch dem beigeordneten Rechtsanwalt zugestellt wurde.
  • BVerwG, 23.12.2011 - 1 B 25.11

    Verhinderung eines mittellosen Rechtsmittelführers an der Einlegung des

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beschwerde zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19. Mai 1983 (- 1 BJ 72/83 - MDR 1983, 877), die sich lediglich mit der Frage befasst, welcher Zeitpunkt für den Beginn der Wiedereinsetzungsfrist maßgeblich ist, wenn der Prozesskostenhilfebeschluss sowohl dem Beteiligten persönlich als auch dem beigeordneten Rechtsanwalt zugestellt wurde.
  • BSG, 06.07.2023 - B 7 AS 54/23 B
    Der Prozessbeteiligte muss sich nach der Beiordnung selbst um die Mandatierung kümmern, sodass bis dahin (vgl § 73 Abs. 6 Satz 6 SGG) fristauslösend die Zustellung bei ihm ist (grundlegend BSG vom 19.5.1983 - 1 BJ 72/83 - SozR 1500 § 64 Nr. 1; BSG vom 1.2.2017 - B 8 SO 1/17 B - RdNr 6 BSG vom 19.4.2022 - B 2 U 70/21 B).
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