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BSG, 19.05.1983 - 1 BJ 72/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beiordnung eines Rechtsanwalts - Nachholung einer versäumten Rechtshandlung - Fristbeginn - Prozeßkostenhilfeverfahren - Zustellung des Beiordnungsbeschlusses
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 26.03.1980 - S 21 J 203/78
- BSG, 19.05.1983 - 1 BJ 72/83
Papierfundstellen
- MDR 1983, 877
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.03.1973 - III ZR 188/71
Gerichtsreferendar als Armenvertreter
Auszug aus BSG, 19.05.1983 - 1 BJ 72/83
Vielmehr muß dieser den beigeordneten Rechtsanwalt mit seiner Vertretung noch beauftragen und ihm für sein Auftreten eine Vollmacht erteilen (vgl BGHZ 60, 255, 258).
- BSG, 19.04.2022 - B 2 U 70/21 B
Leistungsanspruch nach einem Arbeitsunfall; Antrag auf Wiedereinsetzung in den …
Der Prozessbeteiligte muss sich nach Beiordnung selbst um die Mandatierung bzw Bevollmächtigung des oder der Beigeordneten kümmern, sodass bis dahin (vgl § 73 Abs. 6 Satz 6 SGG) fristauslösend die Zustellung bei ihm ist (grundlegend BSG Beschluss vom 19.5.1983 - 1 BJ 72/83 - SozR 1500 § 64 Nr. 1; vgl BSG Beschluss vom 1.2.2017 - B 8 SO 1/17 B - juris RdNr 3; s auch Gall in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, § 73a RdNr 120, Stand 15.7.2017;… Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 971 mwN) . - BVerwG, 13.12.2011 - 1 B 23.11
Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts durch einen …
Etwas anderes ergibt auch nicht aus der von der Beschwerde zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19. Mai 1983 - 1 BJ 72/83 - (MDR 1983, 877), die sich lediglich mit der Frage befasst, welcher Zeitpunkt für den Beginn der Wiedereinsetzungsfrist maßgeblich ist, wenn der Prozesskostenhilfebeschluss sowohl dem Beteiligten persönlich als auch dem beigeordneten Rechtsanwalt zugestellt wurde. - BVerwG, 23.12.2011 - 1 B 25.11
Verhinderung eines mittellosen Rechtsmittelführers an der Einlegung des …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beschwerde zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19. Mai 1983 (- 1 BJ 72/83 - MDR 1983, 877), die sich lediglich mit der Frage befasst, welcher Zeitpunkt für den Beginn der Wiedereinsetzungsfrist maßgeblich ist, wenn der Prozesskostenhilfebeschluss sowohl dem Beteiligten persönlich als auch dem beigeordneten Rechtsanwalt zugestellt wurde. - BSG, 06.07.2023 - B 7 AS 54/23 B Der Prozessbeteiligte muss sich nach der Beiordnung selbst um die Mandatierung kümmern, sodass bis dahin (vgl § 73 Abs. 6 Satz 6 SGG) fristauslösend die Zustellung bei ihm ist (grundlegend BSG vom 19.5.1983 - 1 BJ 72/83 - SozR 1500 § 64 Nr. 1; BSG vom 1.2.2017 - B 8 SO 1/17 B - RdNr 6 BSG vom 19.4.2022 - B 2 U 70/21 B).